Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

world4europe Personalvermittlung GmbH

  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der world4europe Personalvermittlung GmbH (im Folgenden kurz „world4europe“) und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung, Beratung und Betreuung von Fach- und Arbeitskräften – insbesondere aus Drittstaaten – zur Beschäftigung in europäischen Unternehmen (in der europäischen Union). Diese AGB gelten ausschließlich; abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wurde schriftlich zugestimmt.
  1. Zustandekommen eines Vertrags

    Sämtliche Angebote von world4europe sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder der Beauftragung zustande, spätestens jedoch durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Kunden. Änderungen der Unternehmensdaten oder wesentliche Informationen sind von beiden Parteien schriftlich und unverzüglich bekannt zu geben – insbesondere bei Wegfall behördlicher Genehmigungen.
  1. Leistungsinhalt

    Im Rahmen der internationalen Personalvermittlung identifiziert und vermittelt world4europe geeignete Kandidaten zur langfristigen Anstellung beim Kundenunternehmen. Die Vorauswahl erfolgt anhand der durch den Kunden definierten schriftlichen Anforderungen. Die finale Entscheidung über die Einstellung trifft der Kunde eigenverantwortlich. Angaben zu den Kandidaten basieren auf Informationen, die von diesen selbst oder von Dritten bereitgestellt wurden (z. B. vorherige Arbeitgeber). Eine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit sowie für die Echtheit eingereichter Unterlagen übernimmt world4europe nicht.
  1. Vergütung

    Die Höhe der Vermittlungsgebühr ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Liegt kein explizites Angebot vor, gilt ein marktübliches und angemessenes Honorar als vereinbart – jedoch mindestens je erfolgreich vermittelte Fachkraft von € 4.000,– / netto. Die Berechnungsgrundlage bildet das vereinbarte Jahresbruttozielgehalt (inklusive fixer und variabler Bestandteile) bei Vollzeitbeschäftigung. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

    world4europe hat Anspruch auf:

    • 30 % des Gesamthonorars bei Auftragserteilung
    • 40 % des Honorars bei Zusage zur Einstellung und Abschluss des Dienstvertrages, und
    • weitere 30 % bei Dienstantritt des vermittelten Kandidaten.

Dies gilt auch dann, wenn:

    • der Vertragsstatus zwischen world4europe und dem Kunden zum Zeitpunkt der Zusage oder des Arbeitsbeginns nicht mehr aufrecht ist;
    • die Anstellung über Dritte erfolgt;
    • der Kandidat auf einer anderen als der ursprünglich avisierten Position tätig wird.

Ein Honorar ist auch dann zu entrichten, wenn der Kunde innerhalb von zwölf Monaten nach Erstvorstellung des Namens ein Arbeitsverhältnis mit dem Kandidaten – direkt oder über ein verbundenes Unternehmen – eingeht. Der Kunde ist verpflichtet, world4europe über die Zusage und das vereinbarte Jahreszielgehalt umgehend zu informieren.

Kosten für Stellenanzeigen oder andere auf Wunsch des Kunden durchgeführte Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet.

  1. Zahlungsbedingungen

    Die Vergütung ist innerhalb von acht Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Widerspruch gegen die Rechnung, gilt diese als anerkannt. Bei verspäteter Zahlung behält sich world4europe vor, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat sowie etwaige Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist world4europe berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen und sämtliche noch ausstehenden Leistungen pauschal abzurechnen.
  1. Mitarbeiterschutzvereinbarung

    Beide Vertragsparteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von sechs Monaten nach deren Beendigung keine jeweils internen Mitarbeiter gegenseitig abzuwerben oder zu beschäftigen – auch nicht innerhalb verbundener Unternehmen. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von € 15.000 je übernommener Person fällig.
  1. Vertragsbeendigung

    Ein einzelner Vermittlungsauftrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Aufwände (z. B. Anzeigenkosten oder Vorauswahlmaßnahmen) sind vom Kunden vollständig zu erstatten.
  1. Haftung

    world4europe verpflichtet sich zu sorgfältiger Auswahl von Kandidaten entsprechend den Kundenanforderungen. Die endgültige Überprüfung und Entscheidung liegen jedoch beim Kunden. Eine Haftung für Auswahlfehler, mangelnde Eignung oder arbeits- und aufenthaltsrechtliche Genehmigungen ist ausgeschlossen, es sei denn, world4europe handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die Haftung ist jedenfalls auf das vertraglich vereinbarte Honorar pro Position begrenzt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden. Schäden sind binnen fünf Werktagen schriftlich zu melden und binnen drei Monaten gerichtlich geltend zu machen.
  1. Datenschutz und Vertraulichkeit

    Mit der Übermittlung personenbezogener Daten an den Kunden wird dieser zum datenschutzrechtlichen Verantwortlichen im Sinne der DSGVO. Die Verwendung dieser Daten ist ausschließlich auf Zwecke der Personalauswahl und der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses beschränkt. Jegliche Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bewerberdaten sind nach Abschluss des Auswahlprozesses zu löschen bzw. zu sperren. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung von Informationen und Rechnungen sowie telefonischen Kontakten durch world4europe ausdrücklich zu (Ein Widerruf kann jederzeit mittels E-Mail an office@world4europe.com erfolgen).
  1. Chancengleichheit

    world4europe und der Kunde verpflichten sich gleichermaßen zur Gleichbehandlung aller Kandidaten unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung.
  1. Sanktionen und Compliance

    Der Kunde bestätigt, dass weder er noch verbundene Unternehmen oder deren Vertreter aktuell Sanktionen unterliegen oder Gegenstand einschlägiger Verfahren sind. Der Kunde verpflichtet sich, keine Aktivitäten zu setzen, die zu einem Verstoß gegen internationale Handels- oder Finanzsanktionen führen könnten.
  1. Zeiterfassung

    Sofern im Rahmen des Projekts eine Zeiterfassung notwendig ist, stellt der Kunde sicher, dass diese in einem elektronisch weiter verarbeitbaren Format an world4europe übermittelt wird.
  1. Mehraufwände

    Zusätzliche Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen – etwa manuelle Datenerfassung oder Sonderauswertungen auf Kundenwunsch – werden auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes separat berechnet.
  1. Schlussbestimmungen

    Eine Aufrechnung mit Forderungen gegenüber world4europe ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

 

Hinweis zur Lesbarkeit: Zur besseren Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

Stand: 01. Mai 2025
world4europe Personalvermittlung GmbH

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